über den VfJD

historische Hintergründe

In Deutschland werden Jugendherbergen als wichtige Einrichtungen zur Förderung der Jugend und der Erziehung und Bildung angesehen und sollen deshalb eigentlich nicht unnötig durch Abgaben oder Steuern belastet werden. Der Grund dafür ist, daß natürlich alle diese Belastungen letztlich über den Preis an die Kunden weitergegeben werden und es somit gerade den Bevölkerungsgruppen, die am meisten von einer solchen Herberge profitieren würden oder die sich ein normales Hotel nicht leisten können, erschwert wird, Zugang zu diesen Angeboten zu bekommen.
Damit nun also gerade die Jugend, die über wenig Geld verfügt, trotzdem die Möglichkeit hat, zu wandern, sich in der Natur zu bewegen, und auf der Wanderstrecke bezahlbare Unterkünfte zu finden, wurde bereits vor dem 2. Weltkrieg begonnen, ein Herbergsnetz aufzubauen, das damals noch aus einfachsten Matratzenlagern in während der Ferienzeiten ungenutzten Schulgebäuden oder Turnhallen bestand.
Von Anfang an war klar, daß diese Art Unterkunft nicht durch Abgaben und Steuern belastet werden sollte und darum wurde auch bereits damals ein entsprechender Befreiungsparagraph ins Steuergesetz aufgenommen, der in den 50er Jahren auf Betreiben des DJH an die neueren Gegebenheiten angepasst wurde. Da es damals noch keine anderen vergleichbaren Unterkünfte als die des DJH gab, wurde einfach das DJH als Beispiel in das Gesetz aufgenommen.
Heute gibt es neben den Jugendherbergen des DJH eine Vielzahl privater Einrichtungen wie Hostels, Gruppenhäuser oder Seminarhäuser, die alle exakt die gleiche Aufgabe erfüllen, wie die frührern Jugendherbergen - und auch die Häuser des DJH haben sich verändert: So sind aus den früheren improvisierten Matratzenlagern inzwischen natürlich vollwertige Gästehäuser geworden, die längst kommerziell ausgerichtet sind und ihr Angebot an das der privaten Konkurrenz angepasst haben. Nun stellt sich die Situation aber leider so dar, daß die Finanzämter nach wie vor darauf bestehen, daß ausschließlich Häuser des DJH von der Umsatzsteuer befreit sind, obwohl das Angebot nicht von dem privater Häuser zu unterscheiden ist. Dadurch ergibt sich nun das Problem, daß alle Jugendherbergen, die nicht dem DJH angehören, auf ihre Preise 19% Umsatzsteuer aufschlagen müssen, also 19% höhere Preise nehmen müssen, um auf die gleichen Einnahmen zu kommen.
Außerdem genießt das DJH weitere Vorteile, wie zum Beispiel von staatlicher Seite kostenfrei zur Verfügung gestellte Gebäude oder Grundstücke, Zuschüsse aus Sozialkassen und andere Vergünstigungen.

wofür ein VfJD, wenn es doch das DJH gibt?

Das DJH genießt hauptsächlich deshalb nach wie vor solche Vergünstigungen, weil es ein großer und starker Verband ist, der genügend politischen Einfluß besitzt, um seine Interessen zu vertreten. Ein einzelnes Gruppenhaus hat zwar theoretisch die gleichen Rechte und den gleichen Anspruch auf entsprechende Vergünstigungen, denn das ist im deutschen und europäischen Gesetz eindeutig geregelt - leider scheitern aber entsprechende Klagen vor deutschen Gerichten in den letzten Jahren regelmäßig daran, daß die Gerichte kein Interesse daran haben, sich mit den Fällen wirklich auseinanderzusetzen und einem kleinen Haus die finanziellen Mittel fehlen, um einen Prozess lange genug durchzuhalten.
Leider ist es auch nicht möglich, sich als freie Herberge dem DJH anzuschließen, weil das DJH keine freien Häuser aufnimmt, sondern sich ausschließlich als Vertreter der eigenen Jugendherbergen sieht.
Aktuell ist es sogar so, daß das Deutsche Jugendherbergswerk das eigene Herbergsnetz ausdünnt und sich von Häusern mit weniger als 200 Betten nach und nach trennt, weil diese zu wenig Gewinn abwerfen. Soviel zur Behauptung der Finanzgerichte, daß das DJH im Gegensatz zu den privaten Häusern ausschließlich gemeinnützige Zwecke und ein gut ausgebautes Herbergsnetz zum Ziel hat...
Das Problem mit anderen Verbänden ist, daß diese sich grundsätzlich in die 'inneren Angelegenheiten' der Mitgliederhäuser einmischen, indem Vorgaben zur Rechtsform, zur Gestaltung der Unterkunft oder zum Angebot gemacht werden. Das widerspricht aber den Interessen einer 'feien Herberge'.
So ist beispielsweise nicht einzusehen, warum man in die meisten Verbände nur aufgenommen werden kann, wenn man vom Finanzamt als 'gemeinnützig' anerkannt ist (wofür wiederum eine Voraussetzung die Mitgliedschaft in einem der großen Verbände ist).

Fazit: ein eigener Verband muß her!

Aus diesen Gründen ist es also dringend erforderlich, einen vergleichbar starken Verband, wie beispielsweise das DJH zu schaffen, um auch den Interessen der freien Häuser politisches Gehör zu verschaffen, die sich nicht an das 'Schema F' eines der bestehenden Verbände anpassen wollen. Ziel ist es dabei ausdrücklich nicht, dem DJH oder anderen Verbänden etwas 'wegzunehmen', sondern viel mehr, die gleichen Rechte auch für freie Häuser durchzusetzen, damit ein faires Gleichgewicht auf dem Markt hergestellt wird, von dem letztlich die Kunden am meisten profitieren.

Ein Onlineverzeichnis der freien Jugendherbergen soll entstehen

Unabhängig von dieser politischen Zielsetzung soll hier auf den Seiten des VfJD ein Verzeichnis freier Jugendherbergen in Deutschland entstehen, um jungen Wanderern und Reisenden eine zentrale Anlaufstelle zu bieten, über die sie schnell und unkompliziert ein passendes Haus in ihrer Wunschregion finden können.

Du betreibst eine private Jugendherberge? Ein Jugendgästehaus? Ein Gruppenhaus?

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Roger Jeschke
Breeweg 4
26969 Butjadingen
Tel: 04736 / 92 00 20

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